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AGB's

 

1. Vertrag

1.1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und TolisArt, Inselstrasse 30, 8610 Uster (nachfolgend „TolisArt“) für Reiseleitungen, Fotokurse, Fotoworkshops sowie weitere von TolisArt im eigenen Namen angebotene Leistungen (insbesondere Reiseleitung und fotografische Betreuung vor Ort).

Die von TolisArt ausgeschriebenen Reisen finden in Zusammenarbeit mit dem Reisebüro RHZ Reisen statt. Der Vertrag über Reiseleistungen wie Flug, Unterkunft, Transfers, Mietwagen und ähnliche touristische Leistungen wird jedoch ausschliesslich zwischen dem Teilnehmer und RHZ Reisen abgeschlossen.

Bitte beachten Sie insbesondere die Zahlungs- und Annullierungsbedingungen gemäss Ziffer 2.7 und 3.4.

 

1.2 Vermittelte Leistungen

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen finden keine Anwendung auf Leistungen Dritter, insbesondere auf durch RHZ Reisen oder andere Drittanbieter organisierte oder vermittelte Reiseleistungen.

Für diese Leistungen gelten ausschliesslich die jeweiligen Vertrags-, Reise- und Transportbedingungen der verantwortlichen Leistungsträger bzw. Veranstalter.

Wird Ihnen durch TolisArt oder RHZ Reisen ein Reisearrangement oder einzelne Reiseleistungen vermittelt, kommt der entsprechende Vertrag ausschliesslich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Leistungserbringer zustande.

TolisArt ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei der vermittelten Leistungen. Eine Haftung von TolisArt für diese Drittleistungen ist ausgeschlossen.

 

1.3 Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und TolisArt über Reiseleitung, Fotokurse oder sonstige Leistungen von TolisArt kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung zustande.

Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail, über www.visitgreece.ch oder www.tolisart.com oder über die Buchungsstelle RHZ Reisen erfolgen.

Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen für beide Parteien verbindlich.

Melden Sie weitere Personen an, so haften Sie für deren Verpflichtungen, insbesondere für die fristgerechte Bezahlung der gebuchten Leistungen, wie für Ihre eigenen.

Der Vertrag über die Reiseleistungen (Flug, Unterkunft, Transfers etc.) kommt ausschliesslich mit RHZ Reisen zustande und wird durch diese bestätigt.

 

1.4 Vertragsinhalt und Sonderwünsche

Die Leistungspflichten von TolisArt ergeben sich aus der jeweiligen Reisebestätigung sowie der entsprechenden Reiseausschreibung.

Die Durchführung der Reiseleitung, Fotokurse und Workshops erfolgt durch TolisArt im Rahmen eines flexiblen Fotoreise- und Erlebnisprogramms.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Person als Reiseleiter oder Fotograf besteht nicht. TolisArt behält sich vor, die Reiseleitung durch qualifizierte Personen aus dem eigenen Netzwerk bzw. Fotografen-Pool durchführen zu lassen.

Programmabläufe, Tagesrouten und Fotostandorte können aufgrund von äusseren Umständen wie Wetter, Lichtverhältnissen, lokalen Gegebenheiten oder Sicherheitsaspekten angepasst werden. Solche Anpassungen berechtigen nicht zu Preisreduktionen oder Schadenersatzansprüchen.

Sonderwünsche sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie von TolisArt oder RHZ Reisen ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

 

1.5 Ausschreibungen, Internetseite usw.

Die in Ausschreibungen, auf Webseiten (insbesondere www.tolisart.com und www.visitgreece.ch) sowie in anderen Werbemitteln enthaltenen Angaben stellen keine verbindlichen Angebote dar und können jederzeit angepasst werden.

Massgebend sind ausschliesslich die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Angaben sowie die schriftliche Reisebestätigung von RHZ Reisen und die Bestätigung der Leistungen von TolisArt.

1.6 Abgrenzung der Veranstalterrolle

TolisArt tritt ausschliesslich als Anbieter von Reiseleitungen, Fotokursen, Fotoworkshops sowie damit verbundenen künstlerischen und organisatorischen Leistungen vor Ort auf. TolisArt ist nicht Veranstalter von Pauschalreisen im Sinne des Reiserechts.

Der Reisevertrag über sämtliche Beförderungs-, Unterkunfts- und sonstigen touristischen Leistungen (insbesondere Flug, Hotel, Transfers, Mietwagen und vergleichbare Leistungen) kommt ausschliesslich zwischen dem Teilnehmer und dem Reisebüro RHZ Reisen zustande.

TolisArt übernimmt weder die Organisation noch die rechtliche Verantwortung für diese Reiseleistungen Dritter. Insbesondere besteht keine Haftung von TolisArt für die Erbringung, Mängel oder Ausfälle dieser Drittleistungen.

Die Verantwortung von TolisArt beschränkt sich ausschliesslich auf die im eigenen Namen angebotenen Leistungen gemäss Reiseausschreibung und Reisebestätigung.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Preise

Die Preise für Reiseleistungen (Reisearrangements wie Flug, Unterkunft, Transfers, Mietwagen usw.) ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen sowie der Buchungsbestätigung des Reisebüros RHZ Reisen.

Die Preise für Leistungen von TolisArt (insbesondere Reiseleitung, Fotokurse, Fotoworkshops sowie künstlerische und organisatorische Leistungen vor Ort) ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen oder Offerten von TolisArt.

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise in Schweizer Franken pro Person in der Regel im Doppelzimmer. Einzelzimmerzuschläge werden separat ausgewiesen.

Preisänderungen bleiben vorbehalten gemäss Ziffer 4.

 

2.2 Zahlung

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung ist der gesamte Rechnungsbetrag für die jeweiligen Leistungen zur Zahlung fällig.

Dies gilt sowohl für die über das Reisebüro RHZ Reisen gebuchten Reiseleistungen als auch für die Leistungen von TolisArt, sofern diese direkt durch TolisArt in Rechnung gestellt werden.

Die Zahlung hat innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu erfolgen.

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann RHZ Reisen bzw. TolisArt nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Leistung verweigern und die Buchung annullieren bzw. stornieren.

 

2.3 Restzahlung

Die Restzahlung für die über RHZ Reisen gebuchten Reiseleistungen ist spätestens wie folgt fällig, sofern in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen ist:

  • Europa-Reisen: 60 Tage vor Abreise

  • Reisen nach Afrika: 120 Tage vor Abreise

  • Übrige Reisen: 90 Tage vor Abreise

Für Leistungen von TolisArt gelten die in der jeweiligen Ausschreibung oder Bestätigung angegebenen Zahlungsfristen.

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann RHZ Reisen nach erfolglosem Ablauf einer kurzen Nachfrist die Leistung verweigern und die Annullation gemäss ihren Bedingungen geltend machen.

 

2.4 Kurzfristige Buchung

Bei Buchungen weniger als 71 Tage vor Abreise ist der gesamte Betrag für die über RHZ Reisen gebuchten Reiseleistungen sofort fällig.

Für Leistungen von TolisArt ist bei kurzfristigen Buchungen der gesamte Betrag ebenfalls sofort nach Bestätigung zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

2.5 Buchungsgebühren

Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 70 Tage vor Abreise) können durch RHZ Reisen zusätzliche Bearbeitungs- und Abklärungsgebühren anfallen, die dem Teilnehmer in Rechnung gestellt werden können.

Zusätzlich können durch TolisArt bei kurzfristiger Organisation von Fotokursen, Reiseleitung oder Sonderleistungen entsprechende Aufwände separat verrechnet werden, sofern dies im Voraus kommuniziert wurde.

 

2.6 Reiseunterlagen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Reiseunterlagen nach vollständigem Zahlungseingang durch RHZ Reisen in der Regel ca. 7–14 Tage vor Reisebeginn zugestellt.

Unterlagen zu Leistungen von TolisArt (z. B. Programm, Treffpunkte, Ablaufpläne) werden separat durch TolisArt bereitgestellt.

 

2.7 Fotoworkshops und Fotokurse

Fotoworkshops, Fotokurse sowie Reiseleitungs- und Coaching-Leistungen von TolisArt sind nach Erhalt der Bestätigung innert 10 Tagen vollständig zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 11 Tage vor Beginn) ist der gesamte Betrag sofort bei Buchung fällig.

 

2.8 Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten

Für bestimmte Reisen, Fotoworkshops und Fotokurse gelten spezifische Teilnahmebedingungen, die in der jeweiligen Ausschreibung aufgeführt sind.

Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er diese Bedingungen erfüllt.

Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Reiseleitung von TolisArt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Ablauf, Fotolocation-Auswahl und gruppendynamische Abläufe.

Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie sich in Gruppenreisen respektvoll verhalten und sich in die Gruppe integrieren.

Bei groben Verstössen gegen Anweisungen oder das Gruppenwohl kann ein Ausschluss von der weiteren Teilnahme erfolgen (vgl. Ziffer 11).

 

2.9 Zahlungsabwicklung und Trennung der Geldflüsse

TolisArt tritt nicht als Zahlungsdienstleister oder Inkassostelle für Leistungen von RHZ Reisen auf.

Zahlungen für Reiseleistungen (insbesondere Flug, Unterkunft, Transfers, Mietwagen und vergleichbare touristische Leistungen) erfolgen ausschliesslich direkt an RHZ Reisen gemäss deren Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen.

Zahlungen für Leistungen von TolisArt (insbesondere Reiseleitung, Fotokurse, Fotoworkshops sowie organisatorische Leistungen vor Ort) erfolgen ausschliesslich direkt an TolisArt.

Eine Vermischung der Zahlungsflüsse findet nicht statt. TolisArt nimmt keine Zahlungen im Namen oder auf Rechnung von RHZ Reisen entgegen und leitet keine Kundenzahlungen an Dritte weiter, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

 

3. Ändern der Anmeldung, Reiseprogramm oder annullieren die Reise / Workshop

3.1 Allgemeines

Wenn Sie eine Reise, einen Fotokurs, einen Fotoworkshop oder eine sonstige Leistung annullieren, ändern oder umbuchen möchten, müssen Sie dies schriftlich per E-Mail oder eingeschriebenem Brief an TolisArt oder Ihre Buchungsstelle RHZ Reisen mitteilen.

Bereits erhaltene Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen.

Änderungen und Umbuchungen werden grundsätzlich als Annullation der bestehenden Buchung mit anschliessender Neuanmeldung behandelt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Entstehen durch Änderungen oder Umbuchungen zusätzliche Kosten (z. B. bei Flug-, Hotel- oder Leistungsträgern), werden diese dem Teilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

3.2 Bearbeitungsgebühren

Bis zum Beginn der nachfolgenden Annullierungsfristen kann für Annullationen, Änderungen oder Umbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Person und Auftrag erhoben werden.

Diese Bearbeitungsgebühr kann zusätzlich zu allfälligen externen Kosten (z. B. von RHZ Reisen oder weiteren Leistungsträgern) anfallen.

Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten ausschliesslich die nachstehenden Annullierungsbedingungen.

 

3.3 Annullierungskosten für Reisen mit Übernachtungen (Fotoreisen und Reisearrangements)

Für Annullationen, Änderungen oder Umbuchungen von Reisen innerhalb der Schweiz und Europas gelten folgende Annullierungskosten, berechnet auf dem Gesamtpreis der über RHZ Reisen gebuchten Reiseleistungen sowie allfälligen Leistungen von TolisArt, sofern diese Bestandteil des Gesamtarrangements sind:

  • 90 – 61 Tage vor Abreise: 30 %

  • 60 – 31 Tage vor Abreise: 50 %

  • 30 – 0 Tage vor Abreise: 100 %

Allgemeine Bestimmungen

Massgebend für die Berechnung des Annullierungs- oder Änderungszeitpunkts ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei TolisArt oder bei der Buchungsstelle RHZ Reisen.

Erfolgt die Mitteilung an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Arbeitstag als Eingangsdatum.

Massgebend sind die effektiven Kosten, die durch Leistungsträger (insbesondere RHZ Reisen, Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenanbieter etc.) sowie durch TolisArt entstehen.

 

3.4 Spezial- und Drittbedingungen

Für einzelne Reisen oder Arrangements können abweichende Annullierungs- oder Änderungsbedingungen gelten, insbesondere bei:

  • Linienflügen

  • Spezialreisen und Expeditionen

  • Feiertagsreisen (z. B. Weihnachten / Neujahr)

  • stark eingeschränkten oder nicht stornierbaren Leistungen

In diesen Fällen gelten die jeweils in der Ausschreibung oder Buchungsbestätigung angegebenen Bedingungen von RHZ Reisen sowie allfällige Zusatzbedingungen von TolisArt.

 

3.5 Höhere Gewalt / Reiseabbruch / Nichtantritt

Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse, Epidemien, Pandemien, behördliche Massnahmen, Streiks, politische Unruhen, Flugausfälle oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse) können zu Änderungen, Verschiebungen oder Absagen der Reise oder einzelner Leistungen führen.

In solchen Fällen kann TolisArt die Reiseleitung, Programme oder Abläufe anpassen oder die Durchführung verschieben, soweit dies organisatorisch oder sicherheitsbedingt erforderlich ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht in diesen Fällen nicht.

Bei Abbruch der Reise durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht bezogener Leistungen, sofern diese bereits organisiert oder vorbereitet wurden. Allfällige Rückerstattungen durch Drittanbieter (insbesondere RHZ Reisen oder Leistungsträger) richten sich ausschliesslich nach deren Vertrags- und Versicherungsbedingungen.

Bei Nichtantritt der Reise (No-show) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.

Der Abschluss einer Reise- und Annullationskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

 

4. Programm- und Preisänderungen

4.1 Änderungen vor Vertragsabschluss

TolisArt behält sich ausdrücklich das Recht vor, Ausschreibungen, Leistungsbeschriebe, Programme sowie Preise vor der Buchung jederzeit zu ändern.

Massgebend sind ausschliesslich die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Angaben gemäss Ausschreibung sowie die Buchungsbestätigung der Buchungsstelle RHZ Reisen und/oder von TolisArt.

Über wesentliche Änderungen vor Vertragsabschluss wird der Teilnehmer vor der Buchung informiert.

 

4.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss

Nach Vertragsabschluss sind Preisänderungen ausschliesslich in Ausnahmefällen möglich, insbesondere bei Leistungen der Buchungsstelle RHZ Reisen.

Preisänderungen können insbesondere entstehen durch:

a) nachträgliche Änderungen von Transporttarifen (inkl. Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführte oder erhöhte Gebühren, Steuern oder Taxen
c) erhebliche Wechselkursänderungen
d) staatlich oder behördlich angeordnete Preisanpassungen (z. B. MwSt. oder Abgaben)

TolisArt hat auf diese externen Kosten keinen Einfluss.

Erhöhen sich diese Kosten, können sie dem Teilnehmer weiterverrechnet werden. Der Teilnehmer wird spätestens bis 3 Wochen vor Reisebeginn informiert.

Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises der über RHZ Reisen gebuchten Reiseleistungen, gelten die Rechte gemäss Ziffer 4.4.

 

4.3 Programm- und Leistungsänderungen vor Reisebeginn

TolisArt behält sich das Recht vor, Programme, Tagesabläufe oder einzelne vereinbarte Leistungen vor Reisebeginn oder während der Durchführung anzupassen, wenn dies aufgrund unvorhersehbarer oder zwingender Umstände erforderlich ist.

Solche Umstände können insbesondere sein:

  • Wetter- und Lichtverhältnisse

  • Sicherheits- oder behördliche Anordnungen

  • geänderte lokale Bedingungen

  • Streiks oder Transportprobleme

  • Verfügbarkeit von Locations oder Dienstleistungen

TolisArt ist bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten, insbesondere im Hinblick auf fotografische Qualität, Erlebniswert und Reiseinhalt.

Die Buchungsstelle RHZ Reisen kann bei Bedarf ebenfalls organisatorische Anpassungen (z. B. Unterkunft, Transportmittel oder Fluggesellschaften) vornehmen.

Ein Wechsel der Reiseleitung oder der fotografischen Betreuung durch eine qualifizierte Person aus dem TolisArt-Netzwerk ist zulässig und stellt keine wesentliche Vertragsänderung dar.

 

4.4 Rechte des Teilnehmers bei wesentlichen Änderungen

Führt eine Programmänderung oder die Änderung eines wesentlichen Vertragselements zu einer erheblichen Anpassung der Gesamtleistung oder übersteigt eine Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises der Reiseleistungen, hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.

In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen für die betroffenen Leistungen zurückerstattet, soweit diese nicht bereits an Leistungsträger gebunden oder nicht rückerstattbar sind (insbesondere durch RHZ Reisen oder Drittanbieter).

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzforderungen, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Erfolgt innerhalb der genannten Frist keine schriftliche Rückmeldung, gilt die Änderung als akzeptiert.

5. Reiseabsage durch TolisArt oder RHZ Reisen

5.1 Gründe, die beim Teilnehmer liegen

TolisArt ist berechtigt, die Teilnahme eines Gastes an einer Reise, einem Fotokurs oder einer Veranstaltung vor oder während der Durchführung zu verweigern oder zu beenden, wenn der Teilnehmer durch sein Verhalten oder Unterlassen berechtigten Anlass dazu gibt.

Dies gilt insbesondere bei:

  • wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoss gegen Anweisungen der Reiseleitung

  • gefährdendem oder störendem Verhalten gegenüber der Gruppe oder Dritten

  • fehlender Reisedokumentation oder gesundheitlicher Eignung

  • Zahlungsverzug trotz Mahnung

 

In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht bezogener Leistungen.

Bereits entstandene oder gebuchte Kosten (insbesondere durch RHZ Reisen oder Drittanbieter) bleiben geschuldet.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

5.2 Mindestteilnehmerzahl

Für Gruppenreisen, Fotoreisen und Workshops kann eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt werden. Diese wird in der jeweiligen Ausschreibung angegeben.

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist TolisArt berechtigt, die Reise spätestens bis 3 Wochen vor Reisebeginn abzusagen.

Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet, soweit diese nicht bereits an Leistungsträger gebunden oder nicht rückerstattbar sind (insbesondere durch RHZ Reisen oder andere Dienstleister).

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

5.3 Höhere Gewalt, Streiks und unvorhersehbare Ereignisse

Bei Ereignissen höherer Gewalt kann die Durchführung einer Reise, eines Workshops oder einzelner Leistungen ganz oder teilweise abgesagt, verschoben oder angepasst werden.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • Naturkatastrophen

  • extreme Wetterereignisse

  • Pandemien oder Epidemien

  • politische Unruhen oder Krieg

  • Streiks im Transportwesen oder bei Leistungsträgern

  • behördliche Anordnungen oder Reiseeinschränkungen

  • Sicherheitsrisiken vor Ort

 

In solchen Fällen kann TolisArt in Abstimmung mit RHZ Reisen die Reise absagen oder anpassen.

Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht. Rückerstattungen erfolgen nur im Rahmen der tatsächlich rückforderbaren Leistungen bei Drittanbietern.

 

5.4 Weitere Gründe für Reiseabsagen

TolisArt sowie RHZ Reisen behalten sich das Recht vor, Reisen, Workshops oder einzelne Leistungen aus weiteren organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen abzusagen, insbesondere wenn:

  • die Durchführung aus operativen Gründen nicht möglich ist

  • Sicherheits- oder Qualitätsstandards nicht gewährleistet werden können

  • unvorhergesehene logistische Probleme auftreten

  • wesentliche Leistungsträger ausfallen

In einem solchen Fall werden die Teilnehmer so rasch wie möglich informiert.

Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet, soweit keine nicht rückforderbaren Drittkosten bestehen.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

6. Programmänderungen und Leistungsausfälle während der Reise

TolisArt behält sich das Recht vor, das Programm während der Reise jederzeit an die tatsächlichen äusseren Bedingungen anzupassen oder umzustellen.

Im Vordergrund stehen dabei stets die Sicherheit der Teilnehmer sowie optimale Bedingungen für fotografische und inhaltliche Durchführung der Reise.

Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich:

  • Wetter- und Lichtverhältnisse

  • lokale Gegebenheiten und Zugänglichkeiten

  • behördliche Anordnungen

  • Sicherheitsaspekte

  • organisatorische oder logistische Einschränkungen vor Ort

 

Sollten während der Reise einzelne Leistungen geändert, verschoben oder ersetzt werden müssen, bemüht sich TolisArt um eine gleichwertige Ersatzleistung.

Eine solche Ersatzleistung gilt als vertragskonform, sofern sie in ihrer Qualität und ihrem Zweck der ursprünglichen Leistung im Wesentlichen entspricht.

 

Ist eine gleichwertige Ersatzleistung nicht möglich und betrifft der Ausfall einen wesentlichen Teil der vereinbarten Leistungen, wird – sofern eine objektive Minderwertigkeit vorliegt – eine angemessene Reduktion des Reisepreises für die betroffenen, von TolisArt erbrachten Leistungen geprüft.

Für Reiseleistungen Dritter, insbesondere von RHZ Reisen, gelten ausschliesslich deren Vertrags- und Rückerstattungsbedingungen.

 

Eine Pflicht zur Ersatzleistung besteht nicht, wenn deren Erbringung mit unverhältnismässigem Aufwand, erheblichen Mehrkosten oder aus Sicherheitsgründen nicht zumutbar ist.

Dies gilt insbesondere bei Ereignissen höherer Gewalt, unvorhersehbaren Umweltbedingungen oder behördlichen Einschränkungen.

In diesen Fällen trägt der Teilnehmer allfällige Zusatzkosten selbst.

 

 

7. Sie treten die Reise an, beenden sie aber nicht

Bricht der Teilnehmer die Reise, den Fotokurs oder die Veranstaltung nach Reiseantritt aus Gründen, die nicht von TolisArt oder der Buchungsstelle RHZ Reisen zu vertreten sind, vorzeitig ab, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Reisepreises bzw. der vereinbarten Leistungen.

Nicht bezogene Leistungen können nur dann ganz oder teilweise zurückerstattet werden, wenn und soweit TolisArt oder der jeweilige Leistungsträger hierfür tatsächlich eine Rückvergütung erhält.

 

Zusätzliche Kosten, insbesondere für:

  • Rückreise

  • Umbuchungen

  • Hotelverlängerungen

  • Flugänderungen

  • Transfers

  • sonstige logistische Aufwände

 

gehen vollumfänglich zu Lasten des Teilnehmers.

 

Ein Anspruch auf Ersatzleistungen, Schadenersatz oder Rückvergütung besteht nicht, sofern der Reiseabbruch nicht durch ein Verschulden von TolisArt oder der Buchungsstelle verursacht wurde.

 

8. Beanstandungen und Mängelrügen

8.1 Abhilfe verlangen und Beanstandung

Entspricht eine von TolisArt erbrachte Leistung (insbesondere Reiseleitung, Fotokurse oder Workshops) nicht der vertraglichen Vereinbarung oder entsteht ein Mangel im Rahmen dieser Leistungen, ist der Teilnehmer berechtigt und verpflichtet, diesen Mangel oder Schaden unverzüglich der Reiseleitung von TolisArt anzuzeigen und um Abhilfe zu ersuchen.

Für Leistungen der Buchungsstelle RHZ Reisen (insbesondere Flug, Unterkunft, Transfers, Mietwagen etc.) gelten ausschliesslich deren eigene Beanstandungs- und Abhilferegelungen.

 

8.2 Abhilfe

TolisArt wird sich im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten bemühen, innert angemessener Frist eine geeignete und zumutbare Abhilfe zu leisten.

Ist eine Abhilfe nicht möglich, nicht zumutbar oder würde sie unverhältnismässige Kosten verursachen, kann TolisArt diese ablehnen.

In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzleistung, sofern der Gesamtcharakter der Reise im Wesentlichen erhalten bleibt.

Die Reiseleitung ist berechtigt, den Sachverhalt und die Beanstandung zu dokumentieren, jedoch nicht zur Anerkennung von Schadenersatzforderungen oder finanziellen Ansprüchen gegenüber TolisArt.

Bei Ereignissen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Abhilfe oder Ersatzleistung.

 

8.3 Geltendmachung von Ansprüchen nach der Reise

Allfällige Ansprüche wegen Mängeln, Minderleistungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber TolisArt sind spätestens innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich geltend zu machen.

Die Beanstandung muss eine kurze Beschreibung des Sachverhalts sowie allfällige Belege enthalten.

Für Leistungen von RHZ Reisen gelten deren eigene Fristen und Verfahren.

 

8.4 Verwirkung und Verjährung

Werden Mängel oder Schäden nicht während der Reise angezeigt und keine Abhilfe verlangt und/oder nicht innert 30 Tagen nach Reiseende schriftlich geltend gemacht, verfallen sämtliche Ansprüche gegenüber TolisArt, soweit gesetzlich zulässig.

Ansprüche verjähren in jedem Fall spätestens nach einem Jahr ab vertraglichem Reiseende, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

 

9. Haftung von TolisArt

9.1 Allgemeines

TolisArt haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Erbringung der vertraglich vereinbarten eigenen Leistungen (insbesondere Reiseleitung, Fotokurse, Fotoworkshops und organisatorische Betreuung vor Ort).

Soweit vereinbarte Leistungen von TolisArt ganz oder teilweise nicht oder mangelhaft erbracht werden und keine gleichwertige Ersatzleistung möglich ist, beschränkt sich ein allfälliger Anspruch des Teilnehmers auf den Wert der betroffenen, von TolisArt selbst erbrachten Leistung.

Für Leistungen der Buchungsstelle RHZ Reisen sowie weiterer Drittanbieter gelten ausschliesslich deren Vertrags- und Haftungsbedingungen.

 

9.2 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse

9.2.1 Internationale Abkommen und Drittleistungen

Soweit internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen (insbesondere im Luft-, Schiffs- oder Bahnverkehr), gelten ausschliesslich diese Bestimmungen.

TolisArt kann sich in diesem Umfang auf diese Regelungen berufen.

 

9.2.2 Haftungsausschlüsse

TolisArt haftet nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf:

a) Verhalten oder Versäumnisse des Teilnehmers vor oder während der Reise
b) unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse Dritter, die nicht in die Leistungserbringung von TolisArt eingebunden sind
c) höhere Gewalt oder Ereignisse, die auch bei grösster Sorgfalt nicht vorhersehbar oder vermeidbar sind

In diesen Fällen ist eine Haftung von TolisArt ausgeschlossen.

 

9.2.3 Personenschäden

Für Personenschäden (insbesondere Tod, Körperverletzung oder Erkrankung) haftet TolisArt nur, sofern diese durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von TolisArt oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen sowie internationale Abkommen.

 

9.2.4 Sach- und Vermögensschäden

Die Haftung von TolisArt für Sach- und Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den typischen, vorhersehbaren Schaden und maximal auf den zweifachen Wert der von TolisArt erbrachten Leistung beschränkt.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorliegt.

Für Leistungen von RHZ Reisen gelten deren eigene Haftungsbestimmungen.

 

9.2.5 Wertgegenstände, Fotoausrüstung und persönliche Gegenstände

Die Teilnehmer sind selbst verantwortlich für die sichere Aufbewahrung ihrer persönlichen Gegenstände, insbesondere:

  • Bargeld

  • Schmuck

  • Kreditkarten

  • elektronische Geräte

  • Foto- und Videoausrüstung

  • Drohnen und Zubehör

 

Diese Gegenstände sind jederzeit eigenverantwortlich zu sichern. Insbesondere wird empfohlen, Hotelsafes zu nutzen und Ausrüstung nicht unbeaufsichtigt zu lassen.

TolisArt übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, soweit kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von TolisArt vorliegt.

 

9.2.6 Outdoor-Aktivitäten, Gelände und Fotoreisen

Die Teilnahme an Fotoreisen, Ausflügen, Wanderungen, Locationscouting, Bootsfahrten oder ähnlichen Aktivitäten erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Dies gilt insbesondere bei Aktivitäten in:

  • unwegsamem Gelände

  • Küsten- und Bergregionen

  • abgelegenen Foto-Locations

  • wechselnden Wetter- und Lichtbedingungen

Die Teilnehmer sind für ihre eigene Trittsicherheit, körperliche Eignung und Einschätzung der Risiken selbst verantwortlich.

 

9.2.7 Drittaktivitäten und freiwillige Ausflüge

Ausserhalb des von TolisArt organisierten Programms können Teilnehmer vor Ort zusätzliche Aktivitäten, Ausflüge oder Veranstaltungen bei Drittanbietern buchen.

Für diese Leistungen übernimmt TolisArt keine Verantwortung oder Haftung.

Für von TolisArt organisierte oder ausdrücklich geführte Aktivitäten gelten diese AGB.

 

9.3 Drohnen, Fotografie, Genehmigungen und lokale Vorschriften

Die Nutzung von Kameras, Videoequipment und insbesondere Drohnen erfolgt ausschliesslich in der eigenen Verantwortung des Teilnehmers.

Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sämtliche im In- und Ausland geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere:

  • Luftfahrt- und Drohnengesetze (inkl. Registrierung, Bewilligungen und Flugverbote)

  • Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte bei Foto- und Videoaufnahmen

  • Betretungs- und Fotografieverbote an bestimmten Orten (z. B. religiöse Stätten, Militärzonen, Naturschutzgebiete oder private Grundstücke)

  • lokale behördliche Vorschriften in Griechenland und auf den besuchten Inseln

 

TolisArt übernimmt keine Haftung für Verstösse gegen gesetzliche Vorschriften durch Teilnehmer.

Allfällige Bussen, Gebühren, Beschlagnahmungen von Equipment oder sonstige rechtliche Konsequenzen gehen vollumfänglich zu Lasten des Teilnehmers.

Die Reiseleitung von TolisArt kann zwar organisatorische oder fotografische Hinweise geben, ist jedoch nicht verpflichtet, rechtliche Prüfungen oder Genehmigungen für Teilnehmer vorzunehmen.

 

10. Reisegarantie

TolisArt informiert darüber, dass die über die Buchungsstelle RHZ Reisen vermittelten Reiseleistungen (insbesondere Pauschalreisen, Flug-, Hotel- und Transportleistungen) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über eine entsprechende Kundengeldabsicherung bzw. Reisegarantie abgesichert sind.

Für diese Reiseleistungen gelten ausschliesslich die Sicherstellungssysteme und Bedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter bzw. der Buchungsstelle RHZ Reisen.

TolisArt selbst ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der Pauschalreisegesetzgebung und bietet keine eigene Reisegarantie für vermittelte Drittleistungen an.

Die von TolisArt erbrachten Leistungen (insbesondere Reiseleitung, Fotokurse und Workshops) unterliegen keiner Reisegarantie im Sinne von Pauschalreisen, da diese unabhängig von den Reiseleistungen Dritter erbracht und abgerechnet werden.

 

11. Einreise-, Visa-, Gesundheits- und Datenschutzbestimmungen

11.1 Einreise- und Reisedokumente

Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben zu Einreise-, Pass- und Visabestimmungen gelten in der Regel für Schweizer Staatsangehörige.

Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit sind verpflichtet, ihre Nationalität bei der Buchung anzugeben, damit sie durch TolisArt oder die Buchungsstelle RHZ Reisen über die für sie geltenden Bestimmungen informiert werden können.

 

11.2 Verantwortung für Reisedokumente und Visa

Die Beschaffung, Gültigkeit und rechtzeitige Verlängerung von Reisedokumenten (Pass, Identitätskarte, Visa usw.) liegt ausschliesslich in der Verantwortung des Teilnehmers.

TolisArt übernimmt keine Haftung für fehlende oder ungültige Reisedokumente.

Muss eine Reise aufgrund fehlender oder ungültiger Dokumente annulliert werden, gelten die Annullierungsbedingungen gemäss Ziffer 3.

 

11.3 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Die Teilnehmer sind selbst verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher geltenden Vorschriften, insbesondere:

  • Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

  • Gesundheits- und Impfbestimmungen

  • Zoll- und Devisenvorschriften

  • lokale gesetzliche Regelungen im Reiseland (insbesondere Griechenland und Inselregionen)

Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über die aktuellen Bestimmungen zu informieren und die erforderlichen Dokumente mitzuführen.

 

11.4 Gesundheit und Impfungen

TolisArt empfiehlt den Teilnehmern ausdrücklich, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über gesundheitliche Risiken, Impfempfehlungen und Vorsorgemassnahmen bei einem Hausarzt, Tropeninstitut oder einer vergleichbaren Fachstelle zu informieren.

Die Verantwortung für die persönliche gesundheitliche Eignung zur Teilnahme an der Reise liegt beim Teilnehmer.

 

11.5 Einreiseverweigerung und Rückreisekosten

Wird einem Teilnehmer die Einreise verweigert oder kann er aufgrund fehlender Dokumente, gesundheitlicher Voraussetzungen oder behördlicher Anordnungen nicht einreisen, trägt der Teilnehmer sämtliche daraus entstehenden Kosten, insbesondere:

  • Rückreise- oder Umbuchungskosten

  • zusätzliche Übernachtungskosten

  • sonstige logistische Mehrkosten

Eine Haftung von TolisArt sowie der Buchungsstelle RHZ Reisen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

11.6 Datenschutz

TolisArt behandelt personenbezogene Daten mit grösster Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Personendaten werden ausschliesslich erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies für:

  • die Durchführung der Reise

  • die Organisation der Leistungen

  • die Kundenbetreuung

  • sowie die Abwicklung über die Buchungsstelle RHZ Reisen

erforderlich ist.

Zur Durchführung der Reise können Daten an Leistungsträger im In- und Ausland (insbesondere im Reiseland Griechenland) weitergegeben werden.

TolisArt kann den Teilnehmern zudem Informationen zu eigenen Angeboten zukommen lassen. Der Teilnehmer kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen.

 

 

12. Versicherungen

12.1 Annullierungskosten-Versicherung

Eine Annullierungskosten-Versicherung ist in den Arrangements nicht automatisch eingeschlossen.

Für Reisen, Fotoreisen und Reisearrangements wird der Abschluss einer Annullierungs- und Reiseabbruchversicherung ausdrücklich empfohlen.

Die Leistungen richten sich ausschliesslich nach den Bedingungen der jeweiligen Versicherungspolice.

Weder TolisArt noch die Buchungsstelle RHZ Reisen sind Versicherungsanbieter oder Vertragspartei von Versicherungsverträgen.

 

12.2 Zusätzliche Reiseversicherungen

Die Haftung von Transportunternehmen, Leistungsträgern sowie Reise- und Luftfahrtunternehmen ist gesetzlich und vertraglich beschränkt.

Da Reisen von TolisArt teilweise in abgelegene Regionen (insbesondere Inseln, Küsten- und Bergregionen in Griechenland) führen, können im Notfall erhebliche Kosten entstehen, insbesondere für:

  • medizinische Behandlung und Spitalaufenthalte

  • Rettungs- und Bergungseinsätze

  • Rücktransport in die Schweiz

  • Reiseunterbrüche oder -verlängerungen

  • Verlust oder Beschädigung von Gepäck und Fotoausrüstung

Der Abschluss einer ausreichenden Reiseversicherung liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers.

TolisArt empfiehlt ausdrücklich folgende Versicherungen:

  • Kranken- und Unfallversicherung mit weltweiter Deckung

  • Reisegepäck- und Equipmentversicherung (insbesondere für Kameraausrüstung und Drohnen)

  • Reiseunfall- und Haftpflichtversicherung

  • Rücktransport- und Evakuationsversicherung aus dem Ausland

Insbesondere muss eine Versicherung bestehen, welche im Notfall auch medizinische Rückführungen sowie Such- und Rettungskosten abdeckt.

 

 

13. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

13.1 Anwendbares Recht

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Teilnehmer und TolisArt findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

Soweit Leistungen über die Buchungsstelle RHZ Reisen vermittelt werden, gelten zusätzlich die jeweiligen Vertrags- und Reisebedingungen dieser Drittanbieter.

 

13.2 Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz von TolisArt in Uster, Schweiz, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen keinen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

 

13.3 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

13.4 Rangfolge der Vertragsbestandteile

Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedenen Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge:

  1. individuelle Buchungsbestätigung

  2. Reiseausschreibung / Angebot

  3. diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen

  4. allgemeine Informationen und Webseiteninhalte

 

13.5 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.

Mit der Buchung einer Reise, eines Fotokurses oder einer sonstigen Leistung bestätigt der Teilnehmer, diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Du hast noch weitere Fragen oder Wünsche? Kontaktiere mich.

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